Termin & Honorar

Terminvereinbarung:

Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0160 / 94752785, per E-Mail info@praxis-witalinski.de oder über das Kontaktformular bei mir, um einen Termin zu vereinbaren. Nachdem ich während einer Sitzung nicht ans Telefon gehen kann, rufe ich Sie schnellstmöglich zurück.

Der vereinbarte Termin ist für Sie reserviert und verbindlich. Ich weiß aber auch, dass einmal etwas dazwischenkommen kann. In diesem Fall bitte ich Sie mir rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, Bescheid zu geben, da sonst die Sitzung verrechnet wird.

Honorar:

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sitzung ist, dass Sie sich bei mir wohl fühlen. Dafür haben wir bei einem ausführlichen Erstgespräch Zeit und Sie sehen, ob die „Chemie“ zwischen uns passt.

Für unseren ersten Termin planen Sie bitte 1,5 bis 2 Stunden ein.

Unsere Folgetermine nehmen ca. 1 bis 1,5 Stunden in Anspruch.

Für eine Einzelaufstellung planen Sie bitte 2 Stunden ein.

Meine Leistungen werden nach Zeitaufwand berechnet.

Die Vergütung für eine volle Stunde beträgt 110 €, angebrochene Stunden werden anteilig verrechnet.

Sie erhalten nach dem Termin eine offizielle Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung oder Steuererklärung.

Gemäß § 4 UStG sind therapeutische Leistungen umsatzsteuerbefreit.

Vorteile als Selbstzahler:

  • Sie können selbst entscheiden, welche Therapieform für Sie die richtige ist
  • Schnelle Hilfe OHNE bürokratischen Aufwand
  • Ihr Anliegen bleibt anonym! Weder Versicherungsgesellschaften, Krankenkassen noch Arbeitgeber erfahren von ihrer Behandlung und Diagnose.

Gerade bei Behandlung von Kindern und Jugendlichen möchte ich Sie auf folgendes hinweisen:

Wenn sich ihr Kind zum Beispiel für den Staatsdienst bewerben möchten, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Behandlungen gestellt. Bei Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistung über die Versicherung oder die Krankenkasse sind Sie verpflichtet diese wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bei Abschluss einer Zusatzversicherungen können zudem erhebliche Risikoabschläge fällig werden.

  • Die Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ geltend gemacht machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E). Näheres klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater. Bitte sprechen Sie mich gerne an, ich stelle Ihnen hierzu eine offizielle Rechnung aus.